INSTITUT FÜR RECHTSMEDIZIN

Toxikologische Analytik für die Hirntod-Diagnostik

Die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirntodes fordern im Punkt. 1.2. den Ausschluss von Intoxikationen und zentralwirksamen Medikamenten. Die notwendigen toxikologisch-chemischen Untersuchungen durch zeitnahe Untersuchungen sichergestellt.

Die Untersuchungen umfassen:

  • quantitative Bestimmungen relevanter Wirkstoffe
  • Analysen gemäß Empfehlungen der GTFCh für die toxikologische Analytik im Rahmen der Hirntod-Feststellung
  • „general unknown“ - Screening auf zentralwirksame Substanzen

Untersuchungsmaterial: 10 ml Vollblut oder 5 ml Serum und 10 ml Urin für Suchanalysen

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Letzte Änderung: 15.08.2018 - Ansprechpartner:

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